ALLGEMEINE MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN
1. VERTRAGSPARTNER; VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Vertragspartner des Mitglieds ist der in der Mitgliedschaftsvereinbarung genannte Betreiber des JUST MOVE by NiGi Clubs.
1.2 Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend diesen Mitgliedschaftsbedingungen während der ausgehängten Öffnungszeiten
(siehe Ziffer 8) und entsprechend der ergänzend zu diesen allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen geltenden und im Club aushängenden Hausordnung die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen im Club zu nutzen. JUST MOVE by NiGi behält sich vor, den Club an Feiertagen geschlossen zu halten.
1.3 Die Nutzung der Einrichtungen des Clubs ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich.
2. GELTUNG DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2 JUST MOVE by NiGi ist berechtigt, die allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Mitglieds sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für das Mitglied unter Berücksichtigung der Interessen von JUST MOVE by NiGi zumutbar sind. Im Falle von Änderungen wird JUST MOVE by NiGi dem Mitglied das Vertragswerk unter Hervorheben der Änderungen übermitteln. Das Mitglied kann einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber JUST MOVE by NiGi widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird JUST MOVE by NiGi das Mitglied in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
3. MITGLIEDSCHAFT
3.1 Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt zum 1. des dem Vertragsabschluss folgenden Monats, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.2 Mitgliedschaften, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit.
3.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
4 MITGLIEDSBEITRAG; ZAHLUNGSWEISE
4.1 JUST MOVE by NiGi bietet als Zahlungsmöglichkeiten die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren an: Hier werden die Beiträge jeweils am ersten Banktag eines Monats dem Konto des Mitglieds belastet. Bei anderen Zahlungsweisen sind unsere jeweiligen Bestimmungen zu erfragen und zu beachten.
4.2 Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse ist unabhängig von der Zahlungsart (Ziffer 4.1) der gesamte Betrag im Voraus zum Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht die bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit auch die Möglichkeit einer monatlichen Zahlung entsprechend der Zahlungsart gemäß Ziffer 4.1.
4.3 Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.
4.4 Im Falle jeder mangels Deckung oder mangels unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist JUST MOVE by NiGi berechtigt, die für die Bankrücklast und durch die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Rückstand, ist die Höhe nach dem Betrag von 2 Monatsbeiträgen entsprechen, kann JUST MOVE by NiGi die Mitgliedskarte des Mitglieds bis zum Ausgleich der ausstehenden Zahlungen sperren, die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen und/oder von dem Mitglied Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen fordern.
4.5 Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr, die Gebühr für das Startpaket und die Verwaltungsgebühr sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbinden das Mitglied nicht vom Vertrag.
4.6 JUST MOVE by NiGi bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigungen sind ggf. durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat JUST MOVE by NiGi umgehend darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Weiterhin hat das Mitglied mindestens alle 6 Monate die Voraussetzungen erneut zu belegen. Geschieht das nicht, wird die vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt und der monatliche Beitrag wird um den ausgewiesenen Rabattbetrag erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
4.7 Der monatliche Beitrag gilt, wie umseitig vereinbart, bei Mindestlaufzeitverträgen als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann der Beitrag durch JUST MOVE by NiGi zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat geändert werden.
5 MITGLIEDSAUSWEIS
5.1 Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt JUST MOVE by NiGi einen Mitgliedsausweis (Zugangskarte) aus. Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von JUST MOVE by NiGi und ist nach Vertragsablauf an JUST MOVE by NiGi herauszugeben. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch des Mitgliedsausweises behält sich JUST MOVE by NiGi ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
5.2 Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgliedsausweises ist JUST MOVE by NiGi unverzüglich mitzuteilen.
6 KÜNDIGUNG
6.1 Die Mitgliedschaft ohne feste Laufzeit kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit anfänglich vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ender der Mindestlaufzeit und nach einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
6.2 Die Kündigung bedarf in Schriftform. Die Kündigung kann im Club persönlich abgegeben werden oder per Post an den Club gesandt werden.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
6.4 Probezeit: Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss kann die Mitgliedschaft schriftlich zum Ende des ersten Vertragsmonats gekündigt werden. Über die Gebühren für Startpaket, Verwaltung, Vorabnutzung sowie den ersten Monatsbeitrag hinaus entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten.
7 KRANKHEIT, SOPORTUNFÄHIGKEIT, RUHEZEITEN
7.1 Bei durch das Mitglied nachgewiesener Krankheit oder berufsbedingter Abwesenheit kann JUST MOVE by NiGi dem Mitglied eine Ruhezeit von bis zu sechs Monaten gewähren. Das Mitglied muss die Ruhezeit schriftlich bei JUST MOVE by NiGi beantragen. Die Ruhezeit wird monatsweise gewährt und schließt sich an die vereinbarte Laufzeit der Mitgliedschaft an. Während einer Ruhezeit kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits 6 Monate gewährt wurden. Anstelle der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gilt für die Fälle einer gewährten Ruhezeit die Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der an den Vertrag angehängten Ruhezeit.
7.2 Der Antrag ist bei JUST MOVE by NiGi spätestens 14 Tage vor geplanten Ruhezeitbeginn zu stellen. Ein Attest muss grundsätzlich spätestens 3 Wochen nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit JUST MOVE by NiGi im Original vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
7.3 Ziffer 6-3 bleibt unberührt
ALLGEMEINE MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN
8 ÄNDERUNGEN DER ÖFFNUNGSZEITEN
JUST MOVE by NiGi behält sich vor, die Öffnungszeiten des Clubs in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
9 ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSDATEN
Änderungen der Vertragsdaten z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind JUST MOVE by NiGi unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
10 HAFTUNG
Die Haftung vom JUST MOVE by NiGi, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.
11 DATENSCHUTZ UND INFORMATIONEN NACH ART. 13DSGO
JUST MOVE by NiGi nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir behandeln diese Daten wie Name, Vorname, Anschrift, Kontoverbindung, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) und Daten zur Clubnutzung (Anwesenheits-/Zutrittsdaten), die zum Zwecke der Vertragsverwaltung- und erfüllung erforderlich sind sowie zur Trainingsgestaltung und -optimierung verarbeitet und genutzt werden. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, nutzen wir die Daten auch zum Zwecke der Kommunikation, um Ihnen Informationen zu JUST MOVE by NiGi sowie zu allgemeinen Fitness-, Trainings- und Ernährungsthemen nebst Empfehlungen und Reports der Tainer zur Verfügung zu stellen. Daneben erheben und verarbeiten wir Gesundheitsdaten wie Gewicht, Größe, Blutdruck, Erkrankungen und Beschwerden ebenso wie den Zustand Ihrer Fitness und Ernährungsgewohnheiten, um Ihre persönliche Verfassung im Rahmen der Trainingsplanung- und optimierung sowie zur Notfallvorsorte berücksichtigen zu können, soweit das Mitglied sich damit einverstanden erklärt. Hierzu kann ein „Fitness- und Ernährungsprofil“ mit Ihnen angelegt werden
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind die Vertragsbeziehung und Ihre Einwilligung.
Die von JUST MOVE by NiGi erhobenen Daten werden in Papierform sowie in elektronischer Form gespeichert und verarbeitet. Gesundheits- und Ernährungsdaten werden ohne Anlage von elektronischen Profilen gespeichert. Sie werden ausschließlich von JUST MOVE by NiGi, deren Mitarbeitern und Auftragsverarbeitern als Empfänger unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit nicht eine ausdrückliche Einwilligung erfolgt oder hierfür eine rechtliche Grundlage existiert (z.B. gesetzliche Verpflichtung).
Das Mitglied kann jederzeit Auskunft (Art. 15 DSGVO) und Berichtigung (Art. 16 DSGVO) seitens des Verantwortlichen über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Darüber hinaus bestehen die Rechte auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkungen der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht der Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde besteht.
JUST MOVE by NiGi verarbeitet die personenbezogenen Daten nur solange dies zur Vertragserfüllung, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zu den in der Einwilligung angegebene Zwecken erforderlich ist. Ist die Verarbeitung zu vorgenannten Zwecken nicht erforderlich, werden die personenbezogenen Daten nach Ablauf der Mitgliedschaft gelöscht, soweit nicht die weitere Verarbeitung zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (drei bis zehn Jahre) oder der Erhaltung von Beweismittel im Rahmen der Verjährungsvorschriften (in der Regel 3, in gewissen Fällen aber auch bis zu 30 Jahre) erforderlich ist oder das Mitglied in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit a DSGVO eingewilligt hat.
Soweit das Mitglied personenbezogene Daten, insbesondere Trainings- und Gesundheitsdaten, auf eigenen Unterlagen oder Datenträgern führt und im JUST MOVE by NiGi Club verwahrt, werden diese Daten nicht von JUST MOVE by NiGi verarbeitet oder genutzt. Das Mitglied ist für die Datensicherheit dieser Unterlagen oder Datenträger selbst verantwortlich.
12 VIDEOÜBERWACHUNG
Soweit in dem JUST MOVE by NiGi Club eine Videoüberwachung erfolgt, ist dies im bzw. am Club deutlich gekennzeichnet. Überwacht wird nur der innere Eingangs- und Trainingsbereich zum Zwecke der Sicherheit, der Ausübung des Hausrechts und zur Verfolgung von Straftaten. Erhobene Daten sind die Bildnisse der abgebildeten Person. Die Videoaufnahmen werden ausschließlich im Falle eines Straftatverdachtes oder in Notfällen eingesehen und regelmäßig spätestens 72 Stunden nach der Aufzeichnung gelöscht. Es gelten im Übrigen die vorgenannten Informationen und Regelungen zum Datenschutz unter Ziffer 11.
13 TEILNAHMEBEDINGUNGEN ERNÄHRUNGSKONZEPT
Das Ernährungskonzept von JUST MOVE by NiGi ist unter Aufsicht und mithilfe der Beratung von Medizinern und Ernährungsexperten entwickelt worden. JUST MOVE by NiGi, das Konzept und die Trainer sind keine medizinische Organisation, keine Mediziner, Diabetologen oder Ernährungsberater/-therapeuten und ersetzen diese nicht. Somit werden sie keine medizinischen oder therapeutischen Ratschläge geben. Entlang der Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung agiert JUST MOVE by NiGi als reiner Ernährungsinformant, und die allgemeine Ernährungsinformationen basieren auf den von DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) festgelegten Richtlinien und entsprechen somit wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deswegen wird JUST MOVE by NiGi allgemeine Ernährungsvorschläge, -informationen und Tipps geben. Für eine individuelle Ernährungsberatung und -therapie müssen Ernährungsfachkräfte konsultiert werden. Kinder unter 10 Jahren, schwangere Frauen, Personen mit diagnostizierten Essstörungen (z.B. Magersucht, Bulimie) oder Personen mit einem Wert, der außerhalb der JUST MOVE by NiGi BMI-Spanne (BMI 185,-29,9) liegt, sollten unter keinen Umständen mit dem Ernährungskonzept beginnen oder an diesem teilnehmen. JUST MOVE by NiGi rät, die empfohlenen regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Arzt wahrzunehmen, insbesondere, wenn Bedenken hinsichtlich der Gesundheit vorliegen, eine spezielle Diät zur Behandlung von Krankheiten eingehalten werden muss oder vom Arzt verordnete Medikamente eingenommen werden müssen. JUST MOVE by NiGi empfiehlt zu Beginn der Ernährung nach den Grundlagen des Ernährungskonzeptes eine ärztliche Untersuchung.
14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.